Sie befinden sich hier:

  1. Termine
  2. Unser Kursangebot

Mit den verschiedenen Pandemie-Stufen des Landes Baden-Württemberg gibt es auch verschiedene Vorgaben für die Erste-Hilfe-Kurse und -Fortbildungen. Die aktuelle Stufe finden Sie auf der Webseite des Landes.

  • Alarmstufe II: 2G+ Regelung

    In der Alarmstufe 2 gilt die 2G + Regel. Das heißt für Ungeimpfte und Nicht-Genesene ist die Teilnahme an einem öffentlichen Kurs nicht mehr möglich.

    Für Geimpfte und Genesene gilt weiterhin die Nachweispflicht. Ausnahmen: Geboosterte Personen, Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als drei Monate vergangen sind und Genesene deren Infektion nachweislich (PCR-Test) maximal drei Monate zurückliegt.

  • Alarmstufe I: 2G-Regelung

    Das heißt für Ungeimpfte und Nicht-Genesene ist die Teilnahme an einem öffentlichen Kurs nicht mehr möglich.

    Für Geimpfte und Genesene gilt weiterhin die Nachweispflicht.

  • Warnstufe: 3G-Regelung

    Am 02.11.2021 ist die kritische Schwelle von 250 Covid-Intensivpatienten in Baden-Württemberg den zweiten Werktag in Folge deutlich überschritten worden. Ab dem 3.11.2021 gilt die Warnstufe. Aufgrund der damit einhergehenden gesetzlichen Vorgaben müssen wir in unserem Erste-Hilfe-Kursprogramm auf die 3G-Regel mit PCR-Test umstellen.

    Das heißt für Ungeimpfte und Nicht-Genesene wird für die Teilnahme an einen Kurs ein Nachweis eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) benötigt. Weiterhin ausgenommen von der PCR-Testpflicht in der Warnstufe sind Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Schülerausweis gilt als Testnachweis

    Personen ohne den PCR- Testnachweis können nicht am Kurs teilnehmen.

    Für Geimpfte und Genesene gilt weiterhin die Nachweispflicht.

  • Erste Hilfe Kurse

    Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe für alle Interessierten gibt Ihnen Sicherheit für Notfälle in Freizeit und Beruf.
    Weiterlesen